Empfänger von Spenden, die nicht im Inland ansässig sind, müssen eine wichtige Gesetzesänderung beachten. Das ändert sich Nicht im Inland ansässige Zuwendungsempfänger müssen in das Zuwendungsempfängerregister des BZSt aufgenommen sein. Nur dann dürfen sie Zuwendungsnachweise über die amtlich vorgeschriebenen Vordrucke bzw. die elektronische Spendenquittung ... Weiterlesen
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