Der Bundesfinanzhof (BFH) hat erneut bestätigt, AZ VI R 71/12, dass für die Nutzung eines Dienstwagens kein geldwerter Vorteil aus einer Privatnutzung zu versteuern ist, wenn der Arbeitgeber die private Nutzung des PKW untersagt hat. Somit wird in diesen Fällen vom Finanzamt keine Privatnutzung festgesetzt werden dürfen. Hintergrund: Grundsätzlich muss ein Arbeitnehmer, der ... Weiterlesen
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