Fahrschulunterricht, welcher für den Erwerb der Führerscheinklassen B und C1 gegeben wird, ist umsatzsteuerpflichtig. Dieses Urteil des EuGH (EuGH, Urteil v. 14.3.2019, Rs. C 449/17; EU:C:2019:202) hat nun auch der BFH bestätigt und sein Urteil zum 16.08.2019 veröffentlicht (BFH Urteil v. 23.5.2019, V R 7/19 (V R 38/16). Hintergrund war die Klage einer Fahrschule. Diese wies ... Weiterlesen
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