JA ! , denn der BFH hat entschieden, dass unbelegte Backwaren mit einem Heißgetränk kein Frühstück im lohnsteuerrechtlichen Sinne sind und somit nicht zu einer Versteuerung mit dem lohnsteuerlichen Sachbezugswert eines Frühstücks führen. Ein Arbeitgeber hatte seinen Arbeitnehmern Brötchen und Rosinenbrot nebst Heißgetränken im Betrieb kostenlos angeboten. Das Finanzamt setzte ... Weiterlesen
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