Das hessische Landesarbeitsgericht (LAG) hat in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 28.01.2013, AZ 16 Sa 593/12) entschieden, dass eine fristlose Kündigung seitens des Arbeitgebers möglich ist, wenn der Arbeitnehmer unerlaubte Konkurrenztätigkeiten vorgenommen hat. Grundsätzlich ist es kaufmännischen Angestellten aufgrund des gesetzlichen Wettbewerbsverbots gemäß § 60 HGB ... Weiterlesen
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