Laut aktuellem Urteil des Finanzgerichts Münster vom 09.08.2016, AZ 13 K 3218/13 L sind Aufwendungen für Fortbildungen von Arbeitnehmern, die vom Arbeitgeber gezahlt werden, kein steuerpflichtiger Arbeitslohn. Sachverhalt: Die Fahrer eines Unternehmens für Spezial- und Schwertransporte waren aufgrund gesetzlicher Bestimmungen dazu verpflichtet, sich in bestimmten ... Weiterlesen
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