Im Streitfall pachtet der Kläger einen Imbiss mitsamt Betriebsvermögen ab dem 01.12.2017. Nachdem dieser einige vorläufige Renovierungsarbeiten vorgenommen hat kommt es am 02.01.2018 zur Betriebseröffnung. Streitpunkt mit dem Finanzamt ist nun, ob die vorläufigen Renovierungskosten im Dezember 2017 bei der Ermittlung der Gewerbesteuer berücksichtigt werden können. Aus ... Weiterlesen
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