Als erste Tätigkeitsstätte gilt auch eine Bildungseinrichtung, die außerhalb eins Dienstverhältnisses zum Zwecke eines Vollzeitstudiums oder einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme aufgesucht wird (§ 9 Abs. 4 S. 8 EStG). Hierbei stellt sich jedoch die Frage, ob bei einem Fernstudium, die Fernuniversität gleichermaßen als erste Tätigkeitsstätte angesehen werden kann. Insbesondere ... Weiterlesen
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