Hintergrund: Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg (AZ 5 V 5144/15) hatte entschieden, dass Fahrschulunterricht grundsätzlich umsatzsteuerbefreit ist (dazu gehört auch Unterricht der Klassen A und B). Empfehlung der Vorgehensweise in der Praxis zur Rechnungsausstellung: Da eine Entscheidung des BFH (oberste Rechtsprechung) noch aussteht, haben wir uns damit ... Weiterlesen
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