Nach der neuen Regelung des Reisekostenrechts zum Veranlagungszeitraum 2014 gilt auch eine Bildungseinrichtung, die außerhalb eines Arbeits-/Dienstverhältnisses zum Zwecke eines Studiums in Vollzeit oder einer entsprechenden Bildungsmaßnahme in Vollzeit aufgesucht wird, als erste Tätigkeitsstätte. Dies gilt nach einer Entscheidung des BFH vom 14.05.2020 auch dann, wenn die ... Weiterlesen
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