Grundsatz: Ein Entgelt, das der Arbeitgeber an seine Mitarbeiter für die Anbringung eines mit Werbung versehenen Kennzeichenhalters zahlt, unterliegt laut dem Finanzgericht (FG) Münster, AZ I K 3320/18 L vom 03.12.2019 neuerdings der Lohnsteuer. Hintergrund: Die Klägerin (Arbeitgeberin) schloss mit einer Vielzahl von Mitarbeitern Mietverträge über Werbeflächen an ... Weiterlesen
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