Mit §35c EStG hat der Gesetzgeber eine neue Vorschrift zur Steuerermäßigung ab dem Jahr 2020 geschaffen. Hintergrund ist die Verfolgung des politischen Ziels zur Treibhausgaseinsparung um mindestens 40% bis 2030. §35c EStG ist erstmals auf Baumaßnahmen anzuwenden, mit deren Durchführung nach dem 31.12.2019 begonnen wurde und die vor dem 01.01.2030 abgeschlossen ... Weiterlesen
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