Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass der Verkauf privat erworbener Gegenstände über die Internetplattform ebay nicht der Umsatzsteuer unterliegt. Im aktuellen Fall hatte eine selbständige Finanzdienstleisterin über einen Zeitraum von 14 Monaten insgesamt 140 Pelzmäntel privat bei ebay versteigert. Der Gesamterlös betrug 77.000 EUR. Den gesamten Zeitraum von ... Weiterlesen
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