Grundsätzlich sind Beiträge zur Krankenversicherung gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 3 a) EStG in der Einkommenssteuerklärung des Beitragsjahres anzusetzen. Erstattungen, welche dahingegen von der Krankenversicherung an den Steuerpflichtigen ausgezahlt worden sind, sind dabei von den anzusetzenden Sonderausgaben abzuziehen. Doch wie sind dahingehend Zahlungen im Rahmen eines ... Weiterlesen
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