Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Immobiliengesellschaften die erweiterte gewerbesteuerrechtliche Kürzung nach §9 Nr. 1 Satz 2 GewStG auch bei einer umgekehrten Betriebsaufspaltung auf Antrag in Anspruch nehmen können. Die erweiterte gewerbesteuerrechtliche Kürzung ist für Unternehmen, die ausschließlich neben eigenem Grundbesitz auch eigenes Kapitalvermögen ... Weiterlesen
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