Gemäß einem aktuellen BFH-Urteil ist die Nutzung eines betrieblichen Smartphones für private Zwecke auch dann nach § 3 Nr. 45 EStG steuerfrei, wenn der Arbeitgeber dieses Mobiltelefon für einen symbolischen Preis von seinen Arbeitnehmern erwirbt und es diesen anschließend zur Nutzung überlasst. Rechtsstreit Bei der Klägerin handelt es sich um einen Verlag in der ... Weiterlesen
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