Bislang musste eine Gutschrift nicht explizit als „Gutschrift“ bezeichnet werden. Es reichte aus, wenn dort „Rechnung“ stand, obwohl es sich um eine Gutschrift handelte. Dies hat sich ab dem 01.01.2013 geändert! Eine Gutschrift muss auch ausdrücklich als „Gutschrift“ bezeichnet werden! Bei Verstoß gegen den neuen Pflichtbestandteil droht die Versagung des Vorsteuerabzugs und ... Weiterlesen
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