Eine einmalige Beauftragung einer künstlerischen oder publizistischen Leistung bei Überschreitung der gesetzlich festgelegten 450 EUR -Grenze (§ 24 Abs. 3 KSVG) führt nicht automatisch zu einer Beitragspflicht in der Künstlersozialkasse. Das hat das Bundessozialgericht zugunsten eines Rechtsanwaltes entschieden, welcher zur Erstellung einer Kanzlei-Website einmalig einen ... Weiterlesen
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