Grundlegend stellt sich die Frage, ob Aufwendungen, die mit der Umgestaltung des Gartens zusammenhängen und auf Grundlage einer körperlichen Einschränkung vorgenommen wurden, als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG abziehbar sind. Dabei sollte die Umgestaltung dazu dienen, dass eine Nutzung des Gartens auch mit einer Einschränkung möglich ist. Urteil FG ... Weiterlesen
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