Hintergrund: Bisher ist der BFH immer von einem objektbezogenen Abzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer ausgegangen. Das bedeutete für Fälle, in denen mehrere Steuerpflichtige (z.B. Ehegatten) ein häusliches Arbeitszimmer gemeinsam nutzten, dass insgesamt nur 1.250,-- € als Höchstbetragsgrenze zum Abzug gebracht werden konnten. Aktuell: Nun hat der ... Weiterlesen
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