Zwecks Bürokratieabbau hat sich die Koalition gestern (Stand: 07.03.2017) auf die Anhebung der Schwelle der sogenannten "geringwertigen Wirtschaftsgüter" (GwG) geeinigt. Bisher beträgt die dürfen nur Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten EUR 410,-- nicht übersteigen, sofort im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben werden (sogenannte "Sofortabschreibung") und ... Weiterlesen
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