Hintergrund: Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer bei einem Grundstückskauf ist grundsätzlich der Kaufpreis einschließlich der vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen. Die Kaufpreisforderung wird mit dem Nennwert angesetzt, sofern keine besonderen Umstände gegeben sind, die zum Ansatz eines höheren oder niedrigeren Werts führen können. Bei Abschluss der ... Weiterlesen
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