Der Altersentlastungsbetrag kann als Freibetrag für bestimmte Einkunftsarten im Alter angesehen werden. Der Nutzen ist darin begründet, dass Einkunftsarten wie z.B. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit auch im Alter noch der vollständigen Steuerpflicht unterstehen. Dies steht im Gegensatz zu den Rentenbezügen und der Leibesrente, ... Weiterlesen
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