Hintergrund: Steuerpflichtige, die ihren Gewinn im Rahmen einer Einnahmen-Überschussrechnung gem. § 4 (3) EStG erstellen, sind grundsätzlich nicht zur Führung von Kassenbüchern verpflichtet. Aber Achtung: Dennoch müssen die Betriebseinnahmen jederzeit vom Finanzamt auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft werden können. Laut aktueller (nicht veröffentlichter) Entscheidung ... Weiterlesen
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