In der ersten Ausgabe der VIER. SECHS. DREI. Wirtschaftsmagazin für die Region Bocholt – Borken schreibt unser Geschäftsführer und Rechtsanwalt Johannes Rudolph, LL.M., Fachanwalt für Steuerrecht und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, über die Todsünden der Unternehmensnachfolge. “Ziel ist es, das Unternehmen mit der Familie in Einklang zu bringen, mit allem, was dazugehört. ” so Rudolph. Demnach gehört es unter anderem auch zur verantwortungsvollen Unternehmensführung (Todsünde 3)”frühzeitig Kompetenzen an mögliche Unternehmensnachfolger abzugeben und die eigene Patriarchenstellung sukzessive zurückzufahren. Dies kann beispielsweise durch den Ausbau der eigenen Hobbys oder das Wahrnehmen von Ehrenämtern geschehen. Das frühzeitige Abgeben von Kompetenzen an einen potenziellen Nachfolger stellt gleichzeitig eine Wertschätzung dar, die dieser sicher gern annimmt.” Den gesamten Beitrag können Sie auf der Website der VIER.SECHS.DREI. oder direkt hier lesen. Ein Adamsapfel als Titel für den Artikel "Die sieben Todsünden der Unternehmensnachfolge" im Magazin VIER. SECHS. DREI. VIER.SECHS.DREI.”Die sieben Todsünden der Unternehmensnachfolge (PDF: 1,5MB)

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