Größere Kapitalgesellschaften und GmbH & Co. KG werden künftig durch die Umsetzung einer EU-Richtlinie in deutsches Recht bestimmte Informationen zu ihren Ertragsteuern im Unternehmensregister zu veröffentlichen haben (sog. Public Country by Country Reporting). Die Regelung gilt erstmals für nach dem 21.06.2024 beginnende Geschäftsjahre. Betroffen sind Unternehmen, deren Konzernumsatzerlöse in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren weltweit jeweils einen Betrag von 750 Mio. € übersteigen. Offenzulegen sind u.a. die Art der Geschäftstätigkeit, die Zahl der Arbeitnehmer, Gewinn bzw. Verlust vor Ertragsteuern sowie die für den Berichtszeitraum zu zahlende und die in diesem Zeitraum gezahlten Ertragsteuern.

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