In der Lohnbuchhaltung ist darauf zu achten, dass auch für minijobber Stundenaufzeichnungen zu führen sind. Lohnsteuer-Außenprüfer lassen sich vermehrt Stundenzettel zeigen. Bitte achten Sie auch in Ihrer Lohnbuchhaltung darauf, dass die Stundenaufzeichnungen jederzeit vorgelegt werden können. Details erfahren Sie von Ihrem Ansprechpartner/ Ihrer Ansprechpartnerin in unserem Hause.