Wer als Steuerberater oder Anwalt mit dem Finanzamt kommunizieren möchte, hat dafür nur noch 2 Möglichkeiten.
Das ändert sich
Die rechts- und steuerberatenden Berufe dürfen nur noch über das System ELSTER bzw. die Schnittstelle ERiC mit der Finanzverwaltung kommunizieren.
Die besonderen elektronischen Anwalts- und Steuerberaterpostfächer (beA bzw. beSt), deren Nutzung in gerichtlichen Verfahren verpflichtend ist, wird grundsätzlich ausgeschlossen.
Inkrafttreten
Gilt ab dem Tag nach der Verkündung.