Die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Pflegeleistungen gibt es künftig nicht mehr bei Barzahlung.

Das ändert sich

Voraussetzungen für die Steuerermäßigungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen sind

  • der Erhalt einer Rechnung und
  • die Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers.

Nach Auffassung des BFH ging dies aus dem bisherigen Gesetzeswortlaut im Hinblick auf Pflege- und Betreuungsleistungen nicht eindeutig hervor.

Inkrafttreten

Dies gilt ab dem Veranlagungszeitraum 2025.

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