Die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Pflegeleistungen gibt es künftig nicht mehr bei Barzahlung.
Das ändert sich
Voraussetzungen für die Steuerermäßigungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen sind
- der Erhalt einer Rechnung und
- die Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers.
Nach Auffassung des BFH ging dies aus dem bisherigen Gesetzeswortlaut im Hinblick auf Pflege- und Betreuungsleistungen nicht eindeutig hervor.
Inkrafttreten
Dies gilt ab dem Veranlagungszeitraum 2025.