Der Entwurf zum Wachstumschancengesetz hält Entlastungen für Bezieher von Versorgungsleistungen und Rentner bereit. Bei Versorgungsbezügen (z.B. aus Betriebsrenten) bleiben ein nach einem Prozentsatz ermittelter und auf einen Höchstbetrag begrenzter Versorgungsfreibetrag sowie ein Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag (Freibeträge für Versorgungsbezüge) steuerfrei. Derzeit schmelzen diese Vergünstigungen mit der Zeit immer mehr ab, so dass die Besteuerung für neue Empfänger von Versorgungsleistungen immer ungünstiger wird. Beginnend mit dem Jahr 2023 soll der anzuwendende Prozentwert zur Bemessung des Versorgungsfreibetrags nicht mehr in jährlichen Schritten von 0,8 Prozentpunkten, sondern nur noch in jährlichen Schritten von 0,4 Prozentpunkten verringert werden. Höchstbetrag und Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag sollen ab 2023 langsamer sinken.

Auch für Rentenempfänger steigt mit der Zeit der Besteuerungsanteil immer mehr an. Dies wird nun ebenfalls gebremst. Die Rentenbesteuerung zu 100 % wäre bisher schon im Jahr 2040 erreicht, durch die Neuerungen erst 2058. Außerdem soll der Abbau des Altersentlastungsbetrags verlangsamt werden. Ab dem Jahr 2023 soll der Prozentsatz nicht mehr in jährlichen Schritten von 0,8 Prozentpunkten, sondern von 0,4 Prozentpunkten verringert werden. Der Höchstbetrag soll, beginnend mit dem Jahr 2023, um jährlich 19 € anstatt bisher 38 € sinken.

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