“Zwei Schritte vor, einen zurück. Wie bei der Pendlerpauschale hat das Bundeverfassungsgericht (Az. 2 BvL 13/09) beim häuslichen Arbeitszimmer einen Verstoß gegen das Grundgesetz gesehen – und das Gesetz gekippt” so beginnt der Focus Money Artikel im August 2010 über das häusliche Arbeitszimmer. Über die Folgen spricht Focus Money mit Anke Büker, Steuerberaterin und Partnerin in unserer Unternehmensgruppe, die im Artikel wie folgt zitiert wird:  “Steuerzahler sind auf der sicheren Seite, wenn der gesamte Steuerbescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht. Steuerpflichtige können die Kosten fürs Arbeitszimmer jetzt nachreichen und eine Änderung beantragen. Ist der Steuerbescheid hinsichtlich des Arbeitszimmers mit einem Vorläufigkeitsvermerk versehen, wird der Bescheid automatisch zu ihren Gunsten erlassen. Wurde der Bescheid per Einspruch offen gehalten, wird das Finanzamt diesen ändern.” Haben Sie Einspruch eingelegt? Lesen Sie den beigefügten Artikel um mehr zu erfahren. Und/oder, wenn wir Ihnen helfen können, sprechen Sie uns gerne an. Wir legen Einspruch für Sie ein und sorgen auch sonst dafür, dass Sie Ihr häusliches Arbeitszimmer bestmöglich geltend machen können. [wpfilebase tag=file id=22 /]

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