Bisher gab es bezüglich der steuerlichen Behandlung von Kryptowährungen, insbesondere im Hinblick auf Verkäufe, nur die Ansicht der Finanzverwaltung, die hierbei von privaten Veräußerungsgeschäften ausging. Gewinne aus der Veräußerung wurden nur dann als steuerpflichtig angesehen, wenn Anund Verkauf innerhalb einer Zeitspanne von einem Jahr erfolgt sind, sofern der Anund Verkauf nicht als nachhaltige Tätigkeit (also gewerblich) betrieben wurden.

Diese Sichtweise hat der Bundesfinanzhof nun in neuer Rechtsprechung aus dem Jahr 2023 bestätigt. Außerdem betrachtet er Kryptowährungen als ein Wirtschaftsgut, welches bilanzierungsfähig und bewertbar ist.

Hinweis

Das Wachstumschancengesetz sieht vor, die Grenze für steuerfreie Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften von derzeit weniger als 600 € im Jahr auf 1.000 € anzuheben. Bei der Zusammenveranlagung von Paaren verdoppelt sich die Freigrenze.

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