Falls Sie im Jahr 2015 eine Photovoltaikanlage errichtet haben, müssen Sie, um den Vorsteuerabzug beim Finanzamt zu erhalten, die Anlage dem Unternehmensvermögen zuordnen. Die Zuordnung muss für alle in 2015 errichteten Anlage bis spätestens zum 31.05.2016 erfolgen. Es ist daher dringend anzuraten, die Umsatzsteuererklärung 2015 bis spätestens zum 31.05.2016 beim Finanzamt ... Weiterlesen
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