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Die Steffen & Partner Gruppe besteht aus Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten mit Sitz in Bocholt und Düsseldorf. Die Steuerberater sind als Top-Steuerberater von Focus Money im Segment der großen Kanzleien ausgezeichnet.

Home » Vorsteuerabzug Photovoltaikanlagen

20. Mai 2016 Bereich Steuerberater Branche Photovoltaikanlagen

Photovoltaikanlagen: Achtung, Frist beachten, wenn Anlage in 2015 errichtet wurde! Zuordnung zum Unternehmensvermögen muss bis zum 31.05.2016 erfolgen!

Falls Sie im Jahr 2015 eine Photovoltaikanlage errichtet haben, müssen Sie, um den Vorsteuerabzug beim Finanzamt zu erhalten, die Anlage dem Unternehmensvermögen zuordnen. Die Zuordnung muss für alle in 2015 errichteten Anlage bis spätestens zum 31.05.2016 erfolgen. Es ist daher dringend anzuraten, die Umsatzsteuererklärung 2015 bis spätestens zum 31.05.2016 beim Finanzamt ... Weiterlesen

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