Ab dem 01.01.2020 soll die steuerzahlerfreundliche Rechtsprechung leider nicht mehr greifen, nach der Verluste aus solchen Sachverhalten steuerlich zu berücksichtigen sind. Hintergrund hierzu ist, dass Verluste aus Aktien grundsätzlich steuerlich insofern anzuerkennen sind, als dass diese mit Gewinnen aus anderen Kapitalanlagen verrechnet werden können. Damit soll jetzt ... Weiterlesen
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