Mit Urteil vom 25. Februar 2015 (Az. 2 K 1595/13) hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (FG) entschieden, dass ein Steuerpflichtiger - auch, wenn er aus beruflichen Gründen zwei Wohnungen hat - keine zwei Arbeitszimmer geltend machen kann. Wegen grundsätzlicher Bedeutung wurde die Revision zum Bundesfinanzhof - BFH - zugelassen. Die Kläger sind verheiratet und haben einen ... Weiterlesen
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