Grundstücks- bzw. Wohnungsunternehmen, die ausschließlich eigenen Grundbesitz, etwa in Form von vermieteten Wohnungen, verwalten, können auch bei einer Gewerbesteuerpflicht aufgrund der Rechtsform (z.B. GmbH oder GmbH & Co. KG) durch die sog. erweiterte gewerbesteuerliche Grundstückskürzung weitgehend gewerbesteuerfrei betrieben werden. Voraussetzung ist, dass keine ... Weiterlesen
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