Für eine steuerlich anzuerkennende doppelte Haushaltsführung ist es notwendig, dass außerhalb des Lebensmittelpunkts (erster Haushalt) noch eine zweite Wohnung besteht (zweiter Haushalt), die signifikant näher am Arbeitsplatz liegt. Der zweite Haushalt muss aus beruflicher Veranlassung begründet worden sein. Gerade bei jungen ledigen Arbeitnehmern kommt es vor, dass diese ... Weiterlesen
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