Das Finanzgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 4. Februar 2015 (Az.:15 K 1779/14 E) Tierbetreuungskosten als Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen anerkannt und damit der Auffassung der Finanzverwaltung widersprochen. Die Kläger halten eine Hauskatze in ihrer Wohnung. Mit der Betreuung des Tieres während ihrer Abwesenheit beauftragten sie eine Tier- und ... Weiterlesen
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