Wie bereits in der Winterzeit (Ausgabe 2, Dezember 2012 bis März 2013) berichtet, müssen Gutschriften seit dem 01.01.2013 auch als solche bezeichnet werden, damit der Vorsteuerabzug nicht in Gefahr ist. Dabei handelt es sich um die Fälle, in denen der Leistungsempfänger (also der Kunde) eine Gutschrift schreibt (statt einer Rechnung des Leistenden). Beispiel: Handelsvertreter ... Weiterlesen
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