Im Regelfall sind Wirtschaftsgüter über ihre Nutzungsdauer hinweg mit gleichbleibenden Jahresbeträgen linear abzuschreiben. Für bewegliche Wirtschaftsgüter soll nun eine degressive Abschreibung möglich werden. Diese soll bis zu 25 % der Anschaffungskosten, höchstens das 2,5-Fache der linearen Abschreibung betragen. Die Abschreibungsbeträge sind hierbei am Anfang recht hoch, in ... Weiterlesen
Erhöhung der Sonderabschreibung auf bis zu 50%
Nach § 7g Abs. 5 EStG gibt es bisher für Betriebe, welche die Gewinngrenze von 200.000 € nicht überschreiten, die Möglichkeit, bewegliche Wirtschaftsgüter im Jahr der Anschaffung und in den folgenden vier Jahren um bis zu 20 % der Investitionskosten abzuschreiben. Diese Möglichkeit besteht neben der regulären Abschreibung. Hier soll nun die Sonderabschreibung auf bis zu 50 % ... Weiterlesen