Grundsätzlich gilt, dass stille Reserven, welche bei der Veräußerung von Anlagevermögen aufgedeckt werden, nur dann übertragbar sind, wenn sie mindestens 6 Jahre zum Betriebsvermögen gehört haben. Doch was ist bei dem Betriebserwerb innerhalb der 6 – Jahresfrist zu beachten? Hintergrund: 6 – Jahresfrist beim Kauf eines Betriebes Voraussetzung für die Anwendung des § 6b ... Weiterlesen
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