Eine Hinzurechnung der Kosten für die Miete eines Messestandes in der Gewerbesteuer erfolgt nur, wenn der Messestand zum Anlagevermögen des Unternehmens zählt. Die Zugehörigkeit eines Wirtschaftsgutes zum Anlagevermögen kann geprüft werden, indem der Gegenstand dazu bestimmt ist, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen (§ 247 Abs. 2 HGB). Streitfall: Klägerin schließt ... Weiterlesen
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