Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass der Begünstigungszeitraum für die Einkommensteuerermäßigung gemäß § 35b EStG mit dem Entstehen der Erbschaftsteuer beginnt, üblicherweise mit dem Tod des Erblassers. Dies bedeutet, dass die Steuerermäßigung nur für Einkünfte gewährt wird, die im Veranlagungszeitraum oder in den vorangegangenen vier Veranlagungszeiträumen als Erwerb von ... Weiterlesen
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