In Fällen mit Bezug zum Steuerstrafrecht begleiten wir unsere Mandanten möglichst frühzeitig, beispielsweise bereits bei der Auseinandersetzung mit der Steuerfahndung oder versuchen, drohende steuerstrafrechtliche Verfahren durch eine Selbstanzeige zu verhindern.
Aus diesem Grunde stehen wir Ihnen selbstverständlich auch bei Durchsuchungen oder anderen Ermittlungshandlungen der Finanzverwaltung zur Seite. Dadurch ist es häufig möglich, etwaige Streitigkeiten schon in einem frühen Stadium beizulegen und ein steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren oder ein Verfahren vor den Strafgerichten abzuwenden. Naürlich prüfen wir für Sie auch die Voraussetungen für die Abgabe einer strafbefreienden Selbstanzeige.
Auch hier arbeiten wir sehr eng mit unserer Steuerabteilung gemeinsam, so dass sich auch die Erstellung eventueller Nacherklärungen in erfahrenen Händen befindet. Selbstverständlich steht auch hier unsere Verschwiegenheitsverpflichtung an erster Stelle; Ihre Angelegenheit wird, wie immer, mit höchster Vertraulichkeit behandelt.