Insbesondere bei grenzüberschreitenden Gestaltungen und in Unternehmenskrisen können steuerstrafrechtliche Folgen oft schnell übersehen werden, insbesondere dann, wenn sich ein Unternehmen in der Krise befindet oder auch bei komplexen Fallgestaltungen. Dies gilt auch vor dem Hintergrund der verbesserten Ermittlungsmöglichkeiten seitens der Finanzverwaltung durch den immer besser werdenden Einsatz von Computertechnik und die gerade in der jüngsten Vergangenheit beschlossenen immer engeren Zusammenarbeit der nationalen Ermittlungsbehörden der EU.
Wir beraten präventativ und stehen Ihnen bereits bei der Steuerveranlagung und der Steuergestaltung gemeinsam mit unseren Steuerberatern der Beratungsgruppe zur Seite. Kompetente Beratung im Steuerstrafrecht und Unterstützung bei Steuerstrafverfahren bieten wir insbesondere auch bei Bilanzdelikten.
In Fällen mit Bezug zum Steuerstrafrecht begleiten wir unsere Mandanten möglichst frühzeitig, beispielsweise bereits bei der Auseinandersetzung mit der Steuerfahndung oder versuchen, drohende steuerstrafrechtliche Verfahren durch eine Selbstanzeige zu verhindern. Aus diesem Grunde stehen wir unseren Mandanten selbstverständlich auch bei Durchsuchungen oder anderen Ermittlungshandlungen der Finanzverwaltung zur Seite. Dadurch ist es häufig möglich, etwaige Streitigkeiten schon in einem frühen Stadium beizulegen und ein steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren oder ein Verfahren vor den Strafgerichten abzuwenden.