Neben den “klassischen” Prüfungsleistungen” wie gesetzliche und freiwillige Jahresabschlussprüfungen übernehmen wir gerne auch jegliche Art von Sonderprüfung für Sie. Dazu gehören u.a.:
- Prüfungen nach der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
- Gründungsprüfungen
- Umwandlungsprüfungen
- Verschmelzungsprüfungen
- Kreditwürdigkeitsprüfungen
- Sanierungsprüfungen
- Sonderprüfungen von Vorgängen und Geschäftsführungsmaßnahmen, z.B.: “Der Grüne Punkt”-Prüfungen, Software-Prüfungen, u.v.m.