Häufig gibt es unterschiedliche Auffassungen über die Unternehmensstrategie oder andere Konflikte zwischen Gesellschaftern. Häufig wird eine weitere Zusammenarbeit unerträglich oder gar unmöglich.
Rechtsstreitigkeiten können auch auf diesem Gebiet sehr langwierig und kostenintensiv werden, Verträge sind oft kompliziert, der Ausgang des Verfahrens bleibt ungewiss.
Bei uns treffen sich die Kontrahenten in der Kanzlei auf neutralem Boden und dadurch lockert sich oftmals schnell die meist zu Anfang angespannte Atmosphäre, die Gespräche verlaufen neutraler. Die Parteien wissen die Neutralität und die Erfahrung unseres Christian Büker, in vielen Fällen sehr zu schätzen.
Im Rahmen des Mediationsverfahrens soll eine sinnvolle gesellschaftsrechtliche und damit einhergehend auch zumeist eine steuerliche Lösung gefunden werden. Zu Beginn des Verfahrens liegen die durch die unterschiedlichen Parteien vorgeschlagenen Lösungen oft sehr weit auseinander. Dann erfolgt eine Annäherung und am Ende wird in den meisten Fällen das Mediationsverfahren recht schnell abgeschlossen, die Einigung wird zu Papier gebracht und der Konflikt kann nachhaltig beendet werden. Und all das ganz freiwillig für beide Seiten – und ohne die Einschaltung eines Gerichts.