Im Hinblick auf “in-bound”-Fragen, d.h. bei Tätigkeiten aus dem Ausland in das Inland, und auch auf “out-bound”-Fragen, d.h. bei Tätigkeiten aus dem Inland in das Ausland, antwortet Ihnen sowohl unser Team in Düsseldorf, als auch in Bocholt, kompetent und zuverlässig.
Dadurch, dass sich unsere Kanzlei in Düsseldorf direkt in Flughafennähe befindet, können wir besonders unseren ausländischen Mandanten die Anreise erleichtern.
Unsere Beratung berücksichtigt dabei das nationale Steuerrecht im jeweiligen Ausland, da wir bei Bedarf in etlichen Staaten auf ein Netzwerk erfahrener Korrespondenzsteuerberater und -anwälte zurückgreifen können.
Unsere Beratungsschwerpunkte sind insbesondere:
- Betreuung bei grenzüberschreitenden Transaktionen
- Internationale Steuerplanung, Entwicklung von Verrechnungspreis-Konzepten, Aufbau von Holdingstrukturen, Aufbau von Vertriebsstrukturen, internationale Personalentsendungen, internationale Verlustrechnung (bei Konzernen)
- Betriebsstättenbesteuerung
- Optimale Rechtsformwahl
- Internationale Verlagerung von Unternehmensfunktionen (wie z.B.: internationale Standortplanung, Verlagerung der Vertriebs-, Produktions- oder Finanzierungsfunktion)
- Beratung bei Fragen des Außensteuergesetzes
- Beratung in Fragen im Zusammenhang mit Doppelbesteuerungsabkommen
- Verlegung von Sitz und Geschäftsleitung
- Wegzug in das Ausland
- Zuzug aus dem Ausland