Das Arbeitsrecht: eines unserer Hauptschwerpunkte, hier kennen wir uns aus und sind besonders spezialisiert.
Ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber, wir beraten individuell, vom “kleinen Angestellten” bis zu mittelständischen Firmen mit mehr als 200 Angestellten.
Die Bereiche im Arbeitsrecht sind vielseitig, hierzu gehören u.a.:
- Einstellung von Arbeitnehmern
- Prüfung, Gestaltung und Verhandlung von Arbeitsverträgen
- Beendigung von Arbeitsverhältnissen, insbesondere auch Abmahnungen, (außer)ordentliche Kündigungen, Aufhebungs- oder Abwicklungsverträge
- Prüfung und Gestaltung von Arbeitszeugnissen (auch z.B. Klage auf Zeugniserteilung oder Zeugnisberichtigung)
- Beratung und Begleitung bei Betriebsänderungen, Betriebsübergängen oder Betriebsstillegungen
- Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Betriebsrat
- Restrukturierungsberatung
- betriebliche Altersvorsorge
- Rechtsstreitigkeiten (Kündigungsschutzverfahren, etc.); bundesweit in allen Instanzen
- Verhandlung von Betriebsvereinbarungen und Sozialplänen sowie bei Reorganisationen und Rationalisierungen
- Unternehmenstransaktionen, Hand in Hand mit unserer Steuerabteilung und der Abteilung Financial Transaction Services
Sprechen Sie uns in Ihrer persönlichen Angelegenheit an, wir sind gerne für Sie da.