Wir beraten unsere Mandanten auch in sämtlichen Angelegenheiten des Zivilrechts. Auch bei zivilrechtlichen Streitigkeiten zwischen den Parteien ist es unser oberstes Ziel, eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung im Sinne unserer Mandanten zu finden und durch zu setzen.
Wir beraten und vertreten Sie im allgemeinen Zivilrecht, z.B.:
- Vertragsrecht
- Schuldrecht (allgemeines und besonderes, Verzug, sämtliche Vertragsarten)
- Schadensrecht (Haftung aus Delikt, Gefährdungshaftung etc.)
- Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Dienstleistungsrecht, Schenkungsrecht
- Mobiliar- und Immobiliarrecht
- Forderungseinzug und Zwangsvollstreckung
- AGB-Erstellung